Informationsblatt für Patientinnen und Patienten zum Datenschutz
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
gemäß der Datenschutz‐Grundverordnung (DSGVO) sind wir seit dem 25.05.2018 verpflichtet, Ihnen
bestimmte Informationen bei der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zu erteilen. Dieser
Verpflichtung kommen wir gerne mit Überreichung dieses Informationsblattes nach.
Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Diese Datenschutzinformation gilt für die Datenverarbeitung durch:
Verantwortlicher: Dr. Dino Georg Schulz, Piusallee 34, 48147 Münster, E-Mail: info@oppms.de,
Telefon: 0251/45366, Fax: 0251/45357.
Zwecke sowie Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Grundlage einer Behandlung ist der Behandlungsvertrag, der auch formlos geschlossen werden kann.
Diesen Behandlungsvertrag können wir nur ordnungsgemäß erfüllen, wenn wir Ihre Daten verarbeiten,
beispielsweise Ihre Versichertendaten aufnehmen. Der Zweck der Datenverarbeitung besteht primär also
in der Durchführung des Behandlungsvertrages. Zusätzlich besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur
Verarbeitung Ihrer Daten. Ärzte müssen gemäß § 630f des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Zweck
der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte
in Papierform oder elektronisch führen. Dort sind sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige
und
zukünftige Behandlung der Patienten wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen.
Die Datenverarbeitung dient damit auch dem Zweck, dieser Verpflichtung nachzukommen.
In den überwiegenden Fällen wird es sich bei den durch uns verarbeiteten Daten um Gesundheitsdaten
handeln. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist Art. 9 Absatz 2 Buchstabe h) in
Verbindung mit Absatz 3 der Datenschutz‐Grundverordnung sowie § 22 Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG). Gesundheitsdaten werden ausschließlich bzw. unter Verantwortung von Personen verarbeitet,
die einer strafrechtlich abgesicherten Schweigepflicht unterliegen.
Die Patientendaten werden auch zu dem Zweck der gesetzlich geregelten Weitergabe an festgelegte
Empfänger verarbeitet (beispielsweise an den überweisenden Hausarzt, an Kassenärztliche
Vereinigungen, an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung). Auch erhalten wir von Dritten,
beispielsweise von Ihrer Krankenkasse oder anderen Behandlern aufgrund gesetzlicher Regelungen oder
Ihrer Einwilligung Informationen, die wir zur Durchführung des Behandlungsvertrages sowie zur
Erfüllung
unserer gesetzlichen Dokumentationspflicht (§ 630f BGB, s.o.) in der Behandlungsdokumentation
speichern. Auch hierfür ist Rechtsgrundlage Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe h) in Verbindung mit Absatz 3
DSGVO, § 22 BDSG.
In den Fällen, in denen eine Datenverarbeitung nicht zur Durchführung des Behandlungsvertrages
erforderlich ist oder nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruht, wird eine Datenverarbeitung
üblicherweise auf Ihrer Einwilligung beruhen. Rechtsgrundlage ist in diesen Fällen Artikel 9 Absatz 2
Buchstabe a) DSGVO. Die jeweiligen Einwilligungen erfolgen in einem gesonderten Schreiben.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist es möglich, dass wir Daten an folgende Empfänger / Kategorien
von Empfängern weitergegeben:
- Kassenärztliche Vereinigung Westfalen- Lippe
- Steuerberater zur Zahlungsabwicklung
- Software Unternehmen für Praxissoftware
Darüber hinaus können wir Daten mit der Einwilligung der Betroffenen weitergeben. Bei Erteilung Ihrer
Einwilligung werden wir Sie darüber informieren, um welche Empfänger es sich im Einzelnen
handelt.
Dauer bzw. Kriterien für die Festlegung der Dauer der Datenspeicherung:
Personenbezogene Daten von Patienten sind grundsätzlich gemäß § 630f Absatz 3 BGB sowie den
Vorschriften der jeweils einschlägigen Berufsordnung für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der
Behandlung aufzubewahren.
Sofern wir von Ihnen Röntgenaufnahmen gefertigt haben, so sind diese Aufzeichnungen gemäß § 28
Absatz 3 Satz 1 Röntgenverordnung 30 Jahre lang nach der letzten Behandlung aufzubewahren.
In besonderen Fällen erfolgt eine längere Aufbewahrungsfrist als gesetzlich angeordnet, beispielsweise
bei der Durchsetzung von Schadensersatz‐, Versicherungs‐ und Rentenansprüchen des Patienten, soweit
wir hiervon Kenntnis haben. Ebenso kann auch der gesundheitliche Zustand des Patienten eine über die
Fristen hinausgehende Aufbewahrung erforderlich machen. Da auch zivilrechtliche
Schadensersatzansprüche des Patienten gegen seinen Behandler gemäß § 199 Absatz 2 BGB erst nach
30 Jahren verjähren, behalten wir uns vor, die Patientenakte für die Dauer von 30 Jahren
aufzubewahren.
Rechte der Betroffenen:
Im Rahmen der Vorschriften der Datenschutz‐Grundverordnung haben Sie verschiedene Rechte im
Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Dazu gehören das Recht auf
Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen
die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Soweit die Datenverarbeitung auf Ihrer
Einwilligung beruht, können Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie können hinsichtlich der Datenverarbeitung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde
einlegen. Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein‐
Westfalen, Kavalleriestr. 2‐ 4, 40213 Düsseldorf.
Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten und Folgen der
Nichtbereitstellung:
Bei der Durchführung des Behandlungsvertrages oder einer heilkundlichen Beratung ist eine
Datenverarbeitung zwingend erforderlich, so dass eine Nichtbereitstellung von Daten im Regelfall dazu
führt, dass keine Behandlung/ Beratung vorgenommen werden kann.